Malerarbeiten
Eine saubere Sache
Im Vorfeld der Malerarbeiten beraten wir Sie gerne, wie sich gewünschte Farbwirkungen erzielen lassen und welche Farben sich dafür eignen.
Neben der Wahl des Farbtons informieren wir Sie umfassend über die Eigenschaften der verwendeten Farbe (z. B. Witterungsbeständigkeit, Abriebfestigkeit etc.), damit Sie lange Freude an Ihrem neuen Anstrich haben.
Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service bei der Neutapezierung Ihrer Wände - von der Tapetenauswahl über das fachkundig Entfernen alter Tapeten bis hin zu Grundierungs-, Putz- und Spachtelarbeiten sowie maßgenauem Aufbringen der neuen Tapeten.
Lackieren und Lasieren
Mit der Wahl der richtigen Lacke und Lasuren werden Gebrauchsspuren beseitigt und langanhaltender Schutz von Holz und Metall gewährleistet. Gerade bei einer Renovierung im Innen- oder Fassadenbereich, lohnt es sich, auch Heizkörper, Türen und Fenster bzw. Fensterfronten zu lackieren. So erhält Ihre Fassade oder Ihr neues Wohnzimmer ein harmonisches Aussehen, das gut geschützt ist und lange anhält.
Malerarbeiten von der Steuer absetzbar
Neue Regelung ab Januar 2009
Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000,-- Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt.
Was heißt das jetzt?
Mit dem neu eingeführten § 35a Einkommensteuergesetz bestand erstmals für die Veranlagungszeiträume ab 2003 die Möglichkeit für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Hartz II)). Hiervon waren bisher bereits teilweise auch Malerarbeiten erfasst, sowiet es sich um Schönheitsreparaturen handelt.
Dies hat der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht.
Entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung dies nunmehr auf alle Handwerkerrechnungen ausweiten. Damit wären generell alle Malerarbeiten steuerlich absetzbar.
Die Bundesregierung wird voraussichtlich am 09. Januar 2006 einen Kabinettsbeschluss dazu fassen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht insbesondere neben einer Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und der Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen vor.
Im Einzelnen gilt ab Januar 2009:
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 22 E
- Max. 1.200 EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO)
- bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
- im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers
- (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
Hinweis:
Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten und sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes, d.h. Überweisung oder Kontoauszug)
- Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein
Kein Steuerbonus bei Geltendmachung der Aufwendungen als
- Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG)
- Werbungskosten (§ 19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. § 10 f EStG, Denkmalschutz)
- außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes Buch SGB
Wie hoch ist der Steuerbonus?
20 Prozent von max. 6.000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 Euro.
Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 S. 1EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 1200 Euro im Jahr.
Beispiel
Wann gibt´s den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (in 2010 für das Jahr 2009)